Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der
Grünenwald AG, [Adresse], Schweiz
(nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

  1. Angebot und Vertragsabschluss
  • Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben
  • Technische Änderungen sowie Preisanpassungen bleiben vorbehalten
  • Der Vertrag kommt zustande durch:
    • schriftliche Auftragsbestätigung oder
    • unterzeichnetes Angebot
  1. Leistungsumfang

Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Beratung und Planung
  • Lieferung von Anlagen und Komponenten
  • Installation und Inbetriebnahme
  • Service- und Wartungsleistungen

Massgebend ist ausschliesslich die schriftliche Offerte inkl. Beilagen.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben.

Zahlungsmodell (empfohlen):

  • 30% bei Auftragserteilung
  • 40% bei Lieferung / Baustart
  • 30% nach Inbetriebnahme

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.

Bei Zahlungsverzug:

  • Verzugszins bis zu 5% p.a.
  • Mahn- und Inkassokosten werden weiterverrechnet

Der Anbieter ist berechtigt, Arbeiten bei Zahlungsverzug zu unterbrechen.

  1. Lieferung, Termine und Verzögerungen
  • Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt
  • Lieferverzögerungen durch Dritte oder höhere Gewalt liegen ausserhalb des Einflussbereichs

Der Anbieter haftet nicht für:

  • Verzögerungsschäden
  • Folgeschäden durch verspätete Inbetriebnahme
  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für:

  • rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen
  • Sicherstellung der baulichen Voraussetzungen
  • Zugang zu Baustelle und Infrastruktur

Zusatzaufwand infolge ungenügender Vorbereitung wird nach Aufwand verrechnet.

  1. Montage- und Installationsbedingungen
  • Installationen erfolgen nach aktuellem Stand der Technik
  • Unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten können zu Mehrkosten führen
  • Zusatzarbeiten werden separat verrechnet

Der Kunde trägt die Verantwortung für bestehende Installationen und deren Eignung.

  1. Abnahme und Übergang von Nutzen und Gefahr
  • Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme
  • Die Anlage gilt als abgenommen:
    • bei Inbetriebnahme oder
    • wenn keine wesentlichen Mängel innert 5 Tagen gemeldet werden

Mit der Abnahme gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

  1. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach dem OR (Schweiz), wird jedoch wie folgt eingeschränkt:

  • Gewährleistungsfrist: 12 Monate (sofern gesetzlich zulässig)
  • Vorrang hat Nachbesserung vor Ersatz oder Minderung
  • Kein Anspruch bei:
    • unsachgemässer Nutzung
    • fehlender Wartung
    • Eingriffen durch Dritte

Herstellergarantien bleiben vorbehalten.

  1. Wartung und Service
  • Für Anlagen wird ein Wartungsvertrag empfohlen
  • Ohne regelmässige Wartung kann die Gewährleistung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden
  1. Haftung

Die Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Insbesondere keine Haftung für:

  • indirekte Schäden
  • Folgeschäden (z. B. Energieausfall, Minderertrag von Solaranlagen)
  • entgangenen Gewinn
  • Datenverlust

Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt.

  1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Grünenwald AG.

Ein Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister bleibt vorbehalten.

  1. Rücktritt und Stornierung

Bei Stornierung durch den Kunden:

  • 30% des Auftragswerts als pauschale Entschädigung oder
  • effektiv entstandene Kosten (Material, Planung, Arbeit)

Bereits bestellte Komponenten werden vollständig verrechnet.

  1. Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungen am Auftrag bedürfen der Schriftform.

Zusatzleistungen werden nach Aufwand oder gemäss separater Offerte verrechnet.

  1. Datenschutz

Es gelten die Bestimmungen des DSG (Schweiz) sowie die Datenschutzerklärung der Grünenwald AG.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der Grünenwald AG im Kanton Zürich.