Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
- Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der
Grünenwald AG, [Adresse], Schweiz
(nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- Angebot und Vertragsabschluss
- Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben
- Technische Änderungen sowie Preisanpassungen bleiben vorbehalten
- Der Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung oder
- unterzeichnetes Angebot
- Leistungsumfang
Die Leistungen umfassen insbesondere:
- Beratung und Planung
- Lieferung von Anlagen und Komponenten
- Installation und Inbetriebnahme
- Service- und Wartungsleistungen
Massgebend ist ausschliesslich die schriftliche Offerte inkl. Beilagen.
- Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben.
Zahlungsmodell (empfohlen):
- 30% bei Auftragserteilung
- 40% bei Lieferung / Baustart
- 30% nach Inbetriebnahme
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.
Bei Zahlungsverzug:
- Verzugszins bis zu 5% p.a.
- Mahn- und Inkassokosten werden weiterverrechnet
Der Anbieter ist berechtigt, Arbeiten bei Zahlungsverzug zu unterbrechen.
- Lieferung, Termine und Verzögerungen
- Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt
- Lieferverzögerungen durch Dritte oder höhere Gewalt liegen ausserhalb des Einflussbereichs
Der Anbieter haftet nicht für:
- Verzögerungsschäden
- Folgeschäden durch verspätete Inbetriebnahme
- Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für:
- rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen
- Sicherstellung der baulichen Voraussetzungen
- Zugang zu Baustelle und Infrastruktur
Zusatzaufwand infolge ungenügender Vorbereitung wird nach Aufwand verrechnet.
- Montage- und Installationsbedingungen
- Installationen erfolgen nach aktuellem Stand der Technik
- Unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten können zu Mehrkosten führen
- Zusatzarbeiten werden separat verrechnet
Der Kunde trägt die Verantwortung für bestehende Installationen und deren Eignung.
- Abnahme und Übergang von Nutzen und Gefahr
- Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme
- Die Anlage gilt als abgenommen:
- bei Inbetriebnahme oder
- wenn keine wesentlichen Mängel innert 5 Tagen gemeldet werden
Mit der Abnahme gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
- Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach dem OR (Schweiz), wird jedoch wie folgt eingeschränkt:
- Gewährleistungsfrist: 12 Monate (sofern gesetzlich zulässig)
- Vorrang hat Nachbesserung vor Ersatz oder Minderung
- Kein Anspruch bei:
- unsachgemässer Nutzung
- fehlender Wartung
- Eingriffen durch Dritte
Herstellergarantien bleiben vorbehalten.
- Wartung und Service
- Für Anlagen wird ein Wartungsvertrag empfohlen
- Ohne regelmässige Wartung kann die Gewährleistung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden
- Haftung
Die Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Insbesondere keine Haftung für:
- indirekte Schäden
- Folgeschäden (z. B. Energieausfall, Minderertrag von Solaranlagen)
- entgangenen Gewinn
- Datenverlust
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt.
- Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Grünenwald AG.
Ein Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister bleibt vorbehalten.
- Rücktritt und Stornierung
Bei Stornierung durch den Kunden:
- 30% des Auftragswerts als pauschale Entschädigung oder
- effektiv entstandene Kosten (Material, Planung, Arbeit)
Bereits bestellte Komponenten werden vollständig verrechnet.
- Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen am Auftrag bedürfen der Schriftform.
Zusatzleistungen werden nach Aufwand oder gemäss separater Offerte verrechnet.
- Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen des DSG (Schweiz) sowie die Datenschutzerklärung der Grünenwald AG.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Grünenwald AG im Kanton Zürich.
